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Zum Inhalt springenDas Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 g Abs. 1 BGB ist nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die Waren nach den Vorgaben des Kunden angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.